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Grundlagen

Gesetzliche Verpflichtung
- Allgemeine Dokumentationspflicht
  * Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer
  * Diagnose, Arzt
  * Befund
  * Behandlungsart-Behandlungsverlauf
  * 10 Jahre Aufbewahrungsfrist (danach Löschpflicht)
- Auskunftserteilungspflicht
  * an die behandelte Person oder gesetzliche Vertretung
  * namhaft gemachte Person.
  * andere Gesundheitsberufe, welche die Person behandeln.
  * Sozialversicherungsträger
  * Krankenfürsorgeanstalten
  * andere Kostenträger wie Private Krankenversicherungen.
- Verschwiegenheitspflicht !!!
  gegenüber allen, zu denen keine Auskunftserteilungspflicht gilt.
  Am besten nie Namen verwenden.
- Besondere Dokumentationspflicht.
Dokumentation für seriöse Befundung notwendig.
- Dient der Verfolgung des Therapieziels.
- Information nach längere Behandlungspause.
- Stärkt Kundenbindung.
- Dient der Abrechung.