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Was gehört zum Befund?

1) Sichtbefund
2) Tastbefund
1) Sichtbefund:
Erste Beurteilung der Füße. Schutz vor Infektion des Therapeuten.
Besteht aus
a) Sichtbefund des Knochengerüstes
b) Sichtbefund der Gewebebeschaffenheit
c) Sichtbefund der Hauterkrankungen
a) Sichtbefund des Knochengerüstes
 um Fehlhaltungen und gestörte Zonen zu finden
 - Fußgewölbe (Längs-, Querewölbe, Hallux valgus, Hallus rigidus).
 - Quergewölbe.
 - Stellung der Beine (Normal, X, O).
 - Fußart (Senk-, Platt-, Hohl-Fuß).
b) Sichtbefund der Gewebebeschaffenheit und Abtasten
nur abtasten, wo Gewebe anders erscheint:
- venöse Schwellungen
- lymphatische Schwellungen
- Verletzung oder Stauungen an den inneren Knöcheln (im Makrokosmus kleines Becken)
- Verletzung oder Stauungen an den äußeren Knöcheln (im Makrokosmus Hüftgelenk)
c) Sichtbefund der Hauterkrankungen
- Nagelmykosen (Pilze)
- Hornhaut
- Schrunden
- Warzen
- Risse in den Schwimmhäuten
- Fußpilz
- Wunde Stellen
- Hühneraugen
- Bläschen
- Krampfadern
- Verhornungen
- Strahlende oder stumpfe Kälte
- Geruch/Schweiß → starker Geruch bedeutet Organismus bedarf einer Reinigung durch Entschlackung
- Narben
- Fußschweiß
- Wärme
Tastbefund
ist einmaliges Durcharbeiten aller Zonen am Fuss mt Daumen oder Zeigefingergrundgriff
plantar, dorsal, medial und lateral
um Vorfeldschäden und Hintergrund zu finden