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Recht auf persönliche Freiheit

Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit.
Er ist vor willkürlicher Verhaftung bzw. willkürlicher Freiheitsbeschränkung jeder Art geschützt.
So darf in ein Krankenhaus nur eine Zwangseinweisung erfolgen, wenn dies im Gesetz genehmigt ist.
Z.B. wegen psychischer Erkrankung, welche er/sie sich selbst oder andere gefährdet.
Masseur:
Wenn Patient eine Behandlung beenden/abbrechen will, hat der Masseur diesem Wunsch nachzukommen.