Ziele des Sanitätsrechts | |
Bestmögliche Behandlung und Betreuung der Kranken und Pflegebedürftigen. |
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Z.B. in |
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- Krankenhäusern. |
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- Ambulanzen. |
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- Arztpraxen. |
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Z.B. mit |
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- Gesundheitsberufen. |
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- Apotheken. |
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Bestmöglicher Schutz der Gesunden vor Gesundheitsfährdungen und Erkankungen. |
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Z.B. mit |
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- Vorschriften im Umgang mit bestimmten Stoffen. |
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- Schutzimpfungen. |
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- Lebensmittelkontrollen. |
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Das Sanitätsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen zum Erhalt oder Wiederhherstellung der menschlichen Gesundheit. |
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