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Ziele des Sanitätsrechts

Bestmögliche Behandlung und Betreuung der Kranken und Pflegebedürftigen.
Z.B. in
- Krankenhäusern.
- Ambulanzen.
- Arztpraxen.
Z.B. mit
- Gesundheitsberufen.
- Apotheken.
Bestmöglicher Schutz der Gesunden vor Gesundheitsfährdungen und Erkankungen.
Z.B. mit
- Vorschriften im Umgang mit bestimmten Stoffen.
- Schutzimpfungen.
- Lebensmittelkontrollen.
Das Sanitätsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen zum Erhalt oder Wiederhherstellung der menschlichen Gesundheit.