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Behördenaufbau im Gesundheitswesen

besteht aus 4 Instanzen
1. Bundesministerium für Gesundheit
   Oberste Instanz, Bundesverwaltung, Gesundheitsminister mit Oberste Sanitätsrat als Berater.
2. Landeshauptmann, Landesregierung
   Landeshauptmann zum Verzug des Bundesrechts, Landesregierugn zum Vollzug des Landesrechts.
3. Landessanitätsrat bzw. Landesanitätsreferent als Berater, Landessanitätsdirektor.
4. Bezirksverwaltungsbehörden
   in Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate in Staturstädten.
5. Örtliche Gesundheitspolizei
   ist Teil der Selbstverwaltung der Gemeinden.
   Kümmert sich um das örtliche Hilfs- und Rettungswesen, das leichen- und Bestattungswesen.
Kontrolle der Gesundheitsverwaltung durch die Bundesverwaltung.
Patientenanwälte in den Bundesländern-unabhängig, prüft Beschwerden.