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Berufsbild des Medizinischen Masseurs

Der Med.Masseur darf
- zu Heilzwecken
- nach ärztlicher Anordnung
- unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des Physiotherapeutischen Dienstes
therapieren.
Erlaubte Therapien
- Klassische Massage.
- Packungsanwendungen.
- Thermotherapie.
- Ultraschalltherapie.
- Spezialmassagen.
Blinde Med. Masseure dürfen nur klassische Massage und Spezialmassagen ausführen.