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Verschwiegenheitspflicht des Med.Masseurs

Verschwiegenheit über alle bei der Ausübung des Berufs bekannt gewordene und anvertraute Geheimnisse des Patienten.
Keine Verschwiegenheitspflicht
gilt wenn
- gesetzliche Anzeigepflicht besteht.
- Patient den Masseur der Verschwiegenheit entbindet.
- Interessen Öffentliche Gesundheit oder Rechtspflege betroffen sind.
- Anfragen von Sozialversicherungsträgern, Krankenfürsorgeanstalten oder sonstiger Kostenträger für ihre Aufgaben.