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Was gehört alles zu den Krankenanstalten

1. Allgemeine Krankenanstalt
für alle Personen ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters oder der Krankheit.
Nach Versorgungsfunktion gliedern sie sich in
- Standardkrankenhaus (Chirurgie, Frauenheilkunde, Geburtshilfe, Innere Medizin, Kinderheilkunde)
- Schwerpunktkrankenanstalt (plus Augenheilkunde, Hals-, Nasen und Ohrenerkrankungen, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Neurologie, Psichatrie, Orthopädie, Unfallchirugie, Urologie)
- Zentralkrankenanstalt
2. Sonderkrankenanstalt
für Personen mit
- bestimmten Krankheiten oder
- bestimmten Alter oder
- bestimmten Zweck.
Dazu gehören
- Gebäranstalten und Entbindungsheime.
- Heime für Genesende (Rehabilitationszentren).
- Pflegeanstalten für (ausschließlich) chronische Kranke (Patient bekommt medizinische Pflege).
3. Sanatorium
Krankenanstalt für höhere Ansprüche in Verpflegung und Unterbringung.
4. Selbstständiges Ambulatorium
Krankenanstalt ohne stationäre Aufnahme wie Röntgeninstitut, Zahnambulatorium, Physikalisches Institut.
KEINE Krankenanstalten sind
- Pflegeheime (sind Sozialeinrichtung).
- Anstalten zur Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher.
- Ärztliche Ordinationen.