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Berufsbild gehobener Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege

Umfasst
Pflege und Betreuung
- von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und geistigen Erkrankungen.
- behinderter Menschen
- Schwerkranker
- Sterbender
Pflegerische Mitwirkung
- an Rehabilitation
- der primären Gesundheitsversorgung
- Förderung der Gesundheit
- Verhütung von Krankheit im intramurlen und extramuralen Bereich.
Dazu gehört unter anderem
- Kinder- und Jugendlichenpflege
- psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
- Intensivpflege
- Anästhesiepflege
- Krankenhaushygiene
- Lehr- und Führungsaufgaben.
3 Tägigkeitsbereiche
Eigenverantwortliche Tägigkeit
- pflegerische Tätigkeiten.
- lebensrettende Sofortmaßnahmen (wenn kein Arzt greifbar).
- Anleitung und Überwachung der Pflegefachassistenten und Pflegeassistenten.
- Anleitung und Begleitung der Gesundheits- und Krankenpflegeschüler.
Mitverantwortliche Tägigkeit
- Durchführung diagnostischer und
- therapeutischer Maßnahmen
nach ärztlicher Verordnung (z.B. Injektionen, Verabreichung von Medikamenten, Legen von Magensonden).
Interdisplinäre Tägigkeit
- Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten
- Vorbereitung von Patienten auf die Entlassung aus dem Krankenhaus.
- Gesundheitsberatung.
Die Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
tragen für ihre Maßnahmen die Durchführungsverantwortung.
Sie haben Vorschlags- und Mitentscheidungsrecht.