Berufsberechtigung und Berufsausübung Med.Masseur | |
Berufsberechtigung |
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Personen, die |
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- eigenberechtigt sind. |
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- körperliche und geistige Eignung besitzen. |
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- notwendige Sprachkenntnisse besitzen. |
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- Qualifikationsnachweis besitzen. |
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Berufsausübung |
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als Angestellter/Arbeiter bei |
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- Rechtsträger einer Krankenanstalt oder Kuranstalt. |
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- Rechtsträger Einrichtung unter ärztlicher Leitung, Gruppenpraxis oder freiberuflich tätigen Arzt. |
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- freiberuflichen diplomierten Physiotherapeuten. |
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