Logo BeMALogo BeMABeMa - RE

Berufsberechtigung und Berufsausübung Med.Masseur

Berufsberechtigung
Personen, die
- eigenberechtigt sind.
- körperliche und geistige Eignung besitzen.
- notwendige Sprachkenntnisse besitzen.
- Qualifikationsnachweis besitzen.
Berufsausübung
als Angestellter/Arbeiter bei
- Rechtsträger einer Krankenanstalt oder Kuranstalt.
- Rechtsträger Einrichtung unter ärztlicher Leitung, Gruppenpraxis oder freiberuflich tätigen Arzt.
- freiberuflichen diplomierten Physiotherapeuten.