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4 Voraussetzungen für den Schadenersatz

1. Schaden.
   - Materieller Schaden (Vermögungschaden, Verdienstentgang)
   - Immaterieller Schaden (Ehrenbeleidigung, Schmerzen)
   - Unmittelbarer Schaden
   - Mittelbarer Schaden
   Ersetzt wird unmittelbare, materielle Schaden und Schmerzensgeld.
2. Kausalität.
   Ursächlicher Zusammenhang zwischen Verhalten des Schädigers und Eintritt des Schadens.
3. Rechtswidrigkeit.
   Rechtswidriges Verhalten muss Ursache für Schaden sein.
4. Verschulden
   Vorsatz oder Fahrlässig.