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vorsätzlich-fahrlässig

vorsätzlich
wenn die Täterin mit Wissen und Willen (bewusst) handelt.
fahrlässig
wenn die zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird.
Leichte Fahrlässigkeit
Wiederholt den selben Fehler machen.
Grobe Fahrlässigkeit
Ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidriges Handeln.