Logo BeMALogo BeMABeMa - RE

Günstigkeitsprinzip

Die Kernaussage des Günstigkeitsprinzips ist,
dass bei einer Auswahl von mehreren Rechtsnormen
stets die für den Betroffenen vorteilhaftere anzuwenden ist.
Beispiel:
Mehr Geld im Arbeitsvertrag (3000 E) sticht Bestimmungen im Tarifvertrag (2000 E),
obwohl in der Normenpyramide der Tarifvertrag über dem Arbeitsvertrag steht.