Günstigkeitsprinzip | |
Die Kernaussage des Günstigkeitsprinzips ist, |
|
dass bei einer Auswahl von mehreren Rechtsnormen |
|
stets die für den Betroffenen vorteilhaftere anzuwenden ist. |
|
Beispiel: |
|
Mehr Geld im Arbeitsvertrag (3000 E) sticht Bestimmungen im Tarifvertrag (2000 E), |
|
obwohl in der Normenpyramide der Tarifvertrag über dem Arbeitsvertrag steht. |
|