Arbeitsverhinderungsgründe | |
- Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit und Unfall |
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Sofortige Meldung an Arbeitgeber. |
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Vorlegen ärztlicher Bescheinigung. |
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- Pflegefreistellungen |
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für Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Urenkel, Wahl- und Pflegekind. |
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1 Woche pro Arbeitsjahr. Bei Kind jünger als 12 Jahren 2 Wochen. |
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- Vorladung zu Behörden |
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- Wohnungswechsel |
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- Tod eines nahen Angehörigen. |
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- Geburt eines Kindes. |
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- Eigene Hochzeit. |
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- Persönlich von einer Katastrophe betroffen. |
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Bei Auftragsmangel und Betriebsstörung, wenn ich auf Grund einer Katastrophe, |
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erhält der Arbeitnehmer Entgelt für nicht erbrachte Arbeit. |
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