Urlaubsregelung | |
Urlaubsanspruch |
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5 Wochen in den ersten 24 Arbeitsjahren. |
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6 Wochen nach 25 Arbeitsjahren. |
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Der volle Anspruch besteht ab Beginn des zweiten Arbeitsjahr. |
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Urlaubsverbrauch |
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- Sollte in dem Jahr, wo er anfällt, verbraucht werden. |
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- Termin und Länge sind Vereinbarungssache. |
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- Nach 2 Jahren verfällt Urlaubsanspruch. |
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- Krankheit im Urlaub unterbricht Urlaub.
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Urlaubsersatzleistung |
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bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. |
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