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Urlaubsregelung

Urlaubsanspruch
5 Wochen in den ersten 24 Arbeitsjahren.
6 Wochen nach 25 Arbeitsjahren.
Der volle Anspruch besteht ab Beginn des zweiten Arbeitsjahr.
Urlaubsverbrauch
- Sollte in dem Jahr, wo er anfällt, verbraucht werden.
- Termin und Länge sind Vereinbarungssache.
- Nach 2 Jahren verfällt Urlaubsanspruch.
- Krankheit im Urlaub unterbricht Urlaub.
Urlaubsersatzleistung
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.