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Versicherungsfälle der Krankenversicherung

Die Leistungspflicht des Versicherungsträgers besteht
unabhängig von der Ursache
in Falle von
- Krankheit.
- Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit.
- Wiedereingliederung nach längerem Krankenstand.
- Mutterschaft.