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Voraussetzung für das Arbeitslosengeld

- arbeitswillig.
- arbeitsfähig.
- arbeitslos.
- Anwartschaft auf Arbeitslosengeld besteht
  * mindestens 52 Wochen versicherungspflichtig gearbeitet in in den letzten 24 Monaten.
  * Jugendanwartschaft bis 25 Jahre: mindestens 26 Wochen versicherungspflichtig gearbeitet in 12 Monaten.
  * Anwartschaft bei wiederholter Arbeitslosigkeit: mindestens 28 Wochen versicherungspflichtig gearbeitet in 12 Monaten.