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Voraussetzungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist Ländersache.
Antrag bei zuständiger Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat oder AMS zu stellen.
- Österreicher, EU- und EWR-Bürger, die in Österreich arbeiten oder mehr als 5 Jahre leben.
- Ausländer, die in Österreich mehr als 5 Jahre leben.
- Einkommen/Vermögen reichen nicht zur ausreichenden des Lebensunterhaltes des Betroffenen und seiner Angehörigen.
- Betroffener steht dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
  (Ausnahme wenn Betreungsverpflichtungen bestehen oder das Pensionsalter erreicht ist)