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Wann gewerbsmäßige Ausübung einer Tätigkeit

- Selbstständigkeit
  Jede Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr.
- Regelmäßigkeit
  jede laufend ausgeübte Tätigkeit.
- Ertragserzielungsabsicht
  jeder wirtschaftlicher Vorteil gilt als Ertrag.