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Verantwortungen des gewerberechtlichen Geschäftsführers

Der gewerberechtliche Geschäftsführer unterstützt den Gewerbeinhaber.
Er selbst ist kein Gewerbeinhaber und wird für den Gewerbeinhabert tätig.
- Haftung gegenüber dem Gewerbeinhaber
  Gewerberechtlicher Geschäftsführer ist für die konkrete Ausübung des Gewerbes verantwortlich.
- Haftung gegenüber der Gewerbebehörde
  Gewerberechtlicher Geschäftsführer ist fpr die Einhaltung der gewerberechtlichten Vorschriften,
  der gesetzlichen Öffnungszeiten und der Preisauszeichnungsvorschriften verantwortlich.