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Recht auf Datenschutz

Jeder Mensch hat das Recht auf Datenschutz, d.h.
- Geheimhaltung seiner personenbezogenen Daten im Besonderen sein Privat- und Familienleben.
- Auskunftsanspruch,
  * was jemand über ihn gespeiechert hat.
  * woher die Daten stammen.
  * wozu sie verwendet werden.
  * an wen sie weitergegeben werden.
Masseur:
- Verschwiegenheitspflicht (in allen Gesundheitsberufen).
- Einsichtsnahmen in Krankengeschichten für fremde Personen nur mit Zustimmung der Patienten.
- Weitergabe von Daten und Informationen nur bei gesetzlichter Ermächtigung oder Meldepflicht.