Verschwiegenheitspflicht des Med.Masseurs | |
Verschwiegenheit über alle bei der Ausübung des Berufs bekannt gewordene und anvertraute Geheimnisse des Patienten. |
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Keine Verschwiegenheitspflicht
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gilt wenn |
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- gesetzliche Anzeigepflicht besteht.
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- Patient den Masseur der Verschwiegenheit entbindet. |
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- Interessen Öffentliche Gesundheit oder Rechtspflege betroffen sind. |
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- Anfragen von Sozialversicherungsträgern, Krankenfürsorgeanstalten oder sonstiger Kostenträger für ihre Aufgaben. |
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