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Dokumentationspflicht des Med.Masseurs

Führen von Aufzeichnungen zu jeder Behandlung eines Patienten.
Dazu gehören:
- Ärztliche Anordnungen.
- Behandlungsrelevanter Zustand des Patienten vor der Behandlung
- Behandlungsverlauf.
- Durchgeführte Massagetätigkeiten in Art und Umfang.
Notwendig für die Behandlung und für die
Auskunftserteilung.