Dokumentationspflicht des Med.Masseurs | |
Führen von Aufzeichnungen zu jeder Behandlung eines Patienten. |
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Dazu gehören: |
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- Ärztliche Anordnungen. |
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- Behandlungsrelevanter Zustand des Patienten vor der Behandlung |
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- Behandlungsverlauf. |
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- Durchgeführte Massagetätigkeiten in Art und Umfang. |
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Notwendig für die Behandlung und für die |
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Auskunftserteilung.
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