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Aufklärungspflicht des Med.Masseurs

umfasst:
- Art der Behandlung.
- Nebenwirkungen der Behandlung.
- Risiken der Behandlung.
- Erfolgsaussichten der verschriebenen Heilmassage.
Jeder Patient hat das Recht auf Aufklärung,
soweit er nicht dadurch Schaden erleiden könnte (z.B. Selbstmordgefahr).