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Zustimmung des Patienten zur Heilmassage

Keine Behandlung ohne Zustimmung!
1. Aufklärung des Patienten.
2. Zustimmung für jede einzelne Behandlung (nicht pauschall zu allen Behandlungen)
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Jugendamt, Erwachsenenvertretern)
bei einsichts- und urteilsunfähigen Patienten (Kinder unter 14 Jahren, Menschen mit einer kognitiven Behinderung.)
Siehe auch
Beiziehen eines Erwachsenenvertreters.