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Unterschied zwischen Heilmasseur und Gewerbl.Masseur

1.
- Heilmasseure dürfen nur an Kranken zu Heilzwecken arbeiten
  (nach ärztlicher Verordnung selbstständig)
- Gewerbl.Masseure dürfen nur an Gesunden arbeiten.
2.
- Heilmasseure unterliegen dem MMHmG (Medizinischen Masseur und Heilmasseur Gesetz 2002)
- Gewerbl.Masseure unterliegen der Gewerbeordnung.