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Ordnungsgemäße Kündigung

Für eine Ordnungsgemäße Kündigung gilt:
- Kündigungsfrist
  Zeitspanne zwischen Empfang der Kündigungserklärung und Kündigungstermin.
- Kündigungstermin
  Zeitpunkt der endgültigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Angestellte können kündigen mit einer Frist von 1 Monat zu jedem Monatsletzten.
Arbeitgeber können Angestellte kündigen zu jedem Quartalsende. Die
            Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.