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Kündigungsentschädigung

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fehlerhaft beendet, z.B.
- bei Nichteinhaltung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin,
- bei fristloser Entlassung ohne ausreichenden Grund oder
- schuldhaften Verhalten des Arbeitgebers, das einen vorzeitiges Austritt erlaubt.
Der Arbeitnehmer erhält jenes Entgelt, das einer ordnungsgemäßen Kündigung entspricht.
Er muss die Kündigungsentschädigung innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend machen.