Vorausetzungen für Abfertigung Neu | |
- Mindestens 3 Einzahlungsjahre. |
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- Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
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* nicht durch Arbeitnehmerkündigung, |
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* nicht durch verschuldete Entlassung, |
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* nicht bei ungerechtfertigten Austritt. |
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Mitteilung an die Vorsorgekassa innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. |
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