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Vorausetzungen für Abfertigung Neu

- Mindestens 3 Einzahlungsjahre.
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  * nicht durch Arbeitnehmerkündigung,
  * nicht durch verschuldete Entlassung,
  * nicht bei ungerechtfertigten Austritt.
Mitteilung an die Vorsorgekassa innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.