Krankheit im Urlaub | |
Krankheit unterbricht den Urlaub, wenn |
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- der Arbeitnehmer mehr als 3 Tage krank ist. |
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- Krankheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. |
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- Krankheit nicht durch "Pfuschen" verursacht ist. |
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- Arztbestätigung bei Arbeitsantritt vorgelegt wird. |
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