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Krankheit im Urlaub

Krankheit unterbricht den Urlaub, wenn
- der Arbeitnehmer mehr als 3 Tage krank ist.
- Krankheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
- Krankheit nicht durch "Pfuschen" verursacht ist.
- Arztbestätigung bei Arbeitsantritt vorgelegt wird.