Voraussetzungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung | |
Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist Ländersache. |
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Antrag bei zuständiger Bezirksverwaltungsbehörde/Magistrat oder AMS zu stellen. |
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- Österreicher, EU- und EWR-Bürger, die in Österreich arbeiten oder mehr als 5 Jahre leben. |
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- Ausländer, die in Österreich mehr als 5 Jahre leben. |
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- Einkommen/Vermögen reichen nicht zur ausreichenden des Lebensunterhaltes des Betroffenen und seiner Angehörigen. |
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- Betroffener steht dem AMS zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung. |
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(Ausnahme wenn Betreungsverpflichtungen bestehen oder das Pensionsalter erreicht ist) |
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